AGB
Anlage: Allgemeine Geschäftsbedingungen der GPI Consulting GmbH (04.05.2016)
Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des mit der GPI Consulting GmbH (nachfolgend auch „GPI“ genannt) geschlossenen Projektvertrages (nachfolgend auch „Vertrag“ genannt). Regelungen, die zwischen GPI und dem Auftraggeber (nachfolgend zusammen auch „Partner“ genannt) abweichend von den vorliegenden AGB einzelvertraglich vereinbart werden, gehen diesen AGB vor.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn GPI ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgeprojekte, ohne dass das bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.
1.Angebot und Vertragsschluss
Sofern GPI dem Auftraggeber ein zeitlich befristetes, verbindliches Angebot unterbreitet, kommt ein Vertrag durch Zugang des vom Auftraggeber unterzeichneten Vertrages bei GPI in Schriftform innerhalb der von GPI genannten Angebotsbindungsfrist zustande. Eine modifizierte Annahme gilt als neues Angebot des Auftraggebers.
2. Allgemeine Regelungen zu Leistungs- und Mitwirkungspflichten
Die unverbindliche und vorläufige Terminplanung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei einem höheren bzw. niedrigeren Verbrauch des Stundenkontingents kann sich der Leistungszeitraum entsprechend verkürzen bzw. verlängern. Einen verbindlichen Terminplan vereinbaren die Partner zu Beginn des Projekts.
Die Projektsprache ist Deutsch.
3. Leistungspflichten von GPI
GPI erbringt im Rahmen ihrer Projekte grundsätzlich allein beratende und unterstützende Leistungen („Leistungen“). Die Leistungen sind in der Leitungsbeschreibung im Vertragsangebot der GPI näher konkretisiert. Leistungsbeschreibungen der GPI stellen keine Beschaffenheitsgarantien oder sonstige Garantien dar. Garantien bedürfen immer einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die GPI. Sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, ist GPI nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Arbeitsergebnisses bzw. Erfolges verpflichtet.
Die Partner sind sich einig, dass das Gelingen des Projektes infolge der hohen Komplexität und Auftraggeberbezogenheit des Projektinhaltes eine enge Kooperation zwischen dem Auftraggeber und GPI voraussetzt.
Beide Partner verpflichten sich deshalb zu gegenseitiger Rücksichtnahme, umfassender Information, vorsorglicher Warnung vor Risiken und Schutz gegen störende Einflüsse auch von dritter Seite.
Die Mitarbeiter von GPI unterliegen nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers.
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von GPI in den GPI üblichen Geschäftszeiten Mo.-Fr. je 8 Std. durchgeführt.
GPI ist, ungeachtet ihrer Verantwortung für die Erfüllung geschuldeter Leistungen, uneingeschränkt berechtigt, Dritte mit diesen Leistungen zu beauftragen.
Die GPI wird die geschuldeten Leistungen regelmäßig in ihren Räumen (remote) erbringen, soweit sich nicht aus der Natur der Leistung etwas anderes ergibt.
4. Mitwirkungspflichten und Beistellungen des Auftraggebers
GPI sind alle zur Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen, insbesondere wird der Auftraggeber auf Wunsch von GPI bei der Definition von Zwischenergebnissen mitwirken. Anfragen von GPI, die aus Sicht von GPI der Projektrealisierung förderlich sind, sind unverzüglich zu beantworten.
Der Auftraggeber übernimmt es als eigene wesentliche Vertragspflicht, dafür zu sorgen, dass alle vereinbarten Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten bzw. zur Projektrealisierung erforderlichen Terminen ohne zusätzliche Kosten für GPI erbracht werden.
Im Falle, dass Tätigkeiten beim Auftraggeber durchzuführen sind, stellt der Auftraggeber GPI ab Beginn des Projektes unentgeltlich Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und sonstige erforderliche Infrastruktur (z. B. Telekommunikation) zur Verfügung. Zu den Arbeitsmitteln zählen auch evtl. notwendige Berechtigungen für den Zugang zu EDV-Systemen. Soweit Arbeiten in den Geschäftsräumen des Auftraggebers vorgesehen sind, sichert der Auftraggeber GPI den Zugang zu Räumen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu.
Soweit dies im Rahmen des zwischen den Partnern geschlossenen Vertrages erforderlich ist, wird der Auftraggeber eigenes Personal in ausreichendem Umfang, sowie kompetente Ansprechpartner für die Gesamtdauer des Projektes zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird insbesondere dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl von erfahrenen Key-Usern kontinuierlich im Projekt mitwirkt, damit die vom internen Wissenstransfer beim Auftraggeber abhängige Leistungserbringung durch GPI gewährleistet ist.
Soweit Anforderungen an Außensysteme (beispielsweise vom Auftraggeber oder im Auftrage des Auftraggebers von Dritten beigestellte Soft- oder Hardware) formuliert sind, die vom Auftraggeber oder von Dritten betrieben werden, steht der Auftraggeber dafür ein, dass diese Anforderungen erfüllt werden.
Konkret sind durch den Auftraggeber die in der Leistungsbeschreibung je Baustein aufgeführten Beistellungen zu leisten.
- Allgemeine Regelungen zur Projektorganisation und Projektdurchführung
- Projekt-Steuerkreis
Zu Beginn des Projekts einigen sich die Partner darauf, ob ein gemeinsamer Steuerkreis für das Projekt eingerichtet wird. Er setzt sich aus Mitarbeitern des Auftraggebers und der GPI zusammen und ist die Entscheidungsebene zur Genehmigung der Änderungen des Leistungsumfanges (Change Requests) innerhalb des Projektes sowie für das Risikomonitoring und Verfolgung des Projektfortschritts.
Der Auftraggeber und GPI benennen je eine(n) für das Projekt verantwortliche(n) Projektleiter/in und zumindest ein Mitglied des Steuerkreises. Die jeweiligen Personen werden spätestens eine Woche nach der Auftragserteilung benannt und dem Partner bekannt gegeben.
Das jeweilige Mitglied des Steuerkreises darf Erklärungen für den Partner, von dem er benannt ist, verbindlich abgeben und entgegennehmen und – für den jeweiligen Partner – Change Requests genehmigen oder ablehnen.
Beginnend mit Inkrafttreten des Vertrages tagt der Steuerkreis monatlich sowie zusätzlich nach Bedarf auf Antrag durch einen Projektleiter/in oder ein Mitglied des Steuerkreises.
5.Änderungen des Leistungsumfanges (Change Requests)
Der Auftraggeber und GPI sind berechtigt, Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfanges (Change Request – CR), die sich zum Beispiel durch eine Konkretisierung der Leistungsbeschreibung ergeben, zu fordern.
Eine Verpflichtung zur Durchführung der Änderungswünsche besteht nur, wenn beide Partner sich auf die Durchführung der entsprechenden Änderung und über die damit verbundenen Anpassungen der Beschreibung des Leistungsumfanges, der Vergütung, der Zeitpläne und Ausführungsfristen, sowie aller sonstigen Punkte, die ein Partner für regelungsbedürftig hält, schriftlich im Rahmen verständigt haben.
6.Allgemeine Regelungen zur Vergütung und Abrechnung
Soweit nicht anders vereinbart oder aufgrund der Eigenart der vertraglich geschuldeten Leistung in anderer Form zu vergüten, erhält die GPI eine Vergütung nach Aufwand in Form von Tagessätzen gemäß der jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preisliste. Ein Tagessatz deckt eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag ab. Darüber hinausgehende oder geringere Arbeitsleistungen werden anteilig vergütet.
Anfallende Reisezeiten außerhalb des Leistungsorts, die auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, werden von GPI als Arbeitszeit mit halbiertem Stundensatz abgerechnet. Reise- und Übernachtungskosten außerhalb des Leistungsorts sowie sonstige Nebenkosten werden nach Wahl von GPI entweder nach den einschlägigen steuerlichen Pauschalbeträgen oder nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand zusätzlich abgerechnet.
Bei Abrechnung nach Aufwand werden die geleisteten Arbeiten auf Stundenzetteln unter Angabe des Datums, der Leistung, der Arbeitszeit und des Namens des Mitarbeiters festgehalten und monatlich dem Auftraggeber zur Unterzeichnung vorgelegt. Widerspricht der Auftraggeber den Stundenzetteln von GPI nicht innerhalb 10 Werktagen nach Zugang, so gelten diese als genehmigt.
Soweit nach Aufwand abzurechnen ist, wird GPI auf Basis der tatsächlichen Aufwendungen monatliche Teilrechnungen stellen.
Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
Die Rechnungen von GPI sind ohne Skontoabzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
7.Allgemeine Regelungen zu Geheimhaltung, Datenschutz, Rechteeinräumung und Haftung
- Geheimhaltung, Datenschutz und Übertragung des Nutzungsrechtes
Soweit im Rahmen der Durchführung des Vertrages ein Partner Kenntnis von vertraulichen Informationen des anderen Partners bzw. der jeweils eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (insbesondere über technische Informationen sowie geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten) erlangt, ist er verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für solche individuellen Arbeitsergebnisse (z.B. Konzepte) deren Erstellung Leistungsgegenstand des Auftragsverhältnisses sind. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Modelle, Konzepte, Methoden, Techniken und sonstiges bedeutsames Know-how sowie für Informationen, welche der GPI bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bekannt werden.
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sind von den Partnern zu beachten.
Der Auftraggeber erhält, soweit individuell nichts anderes vereinbart wurde, an den im Rahmen des Leistungsumfangs erstellten Arbeitsergebnissen (Auswertungen, Planungs- und Konzeptunterlagen, Programmmaterial einschließlich zugehöriger Dokumentation, Berichte, Zeichnungen und Ähnliches) der GPI nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und unwiderrufliches Nutzungsrecht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die individuell erstellten Arbeitsergebnisse zu eigenen Zwecken zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder vorzuführen.
GPI wird die ihr vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Datenbestände nach Abschluss der Leistungserbringung unaufgefordert zurückgeben und vollständig von seinen Arbeitsgeräten entfernen.
- Haftung
GPI haftet auf Schadenersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Regelungen:
Dem Grunde nach haftet GPI:
- für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln,
- für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit:
- Soweit GPI in Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet, ist ihre Ersatzpflicht der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Soweit GPI in Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet, gilt jedoch in jedem Fall:
für Vermögensschäden pro Schadensfall eine Begrenzung auf maximal € 100.000,-
für Sachschäden pro Schadensfall eine Begrenzung von € 1.000.000,-
- Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Produkthaftung nach den §§ 1, 4 ProdHaftG bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet GPI nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen regelmäßig zu sichern.
Soweit gemäß vorstehender Regelungen die Haftung der GPI auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe der GPI, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der §§ 1, 4 ProdHaftG.
8.Kündigung
Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und gilt für die gesamte Dauer des vertraglich vereinbarten Projekts („Leistungszeitraum“).
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Das Recht beider Partner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der GPI zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber fortgesetzt gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt oder der Auftraggeber in sonstiger Weise seine Pflicht zur vertrauensvollen Kooperation schwerwiegend verletzt.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
9.Schlussbestimmungen
Der Vertrag sowie diese AGB enthalten sämtliche Absprachen zwischen den Partnern. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen und Ergänzungen zu dem Vertrag sowie diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über den Verzicht auf oder eine Durchbrechung des Schriftformerfordernisses.
Die Abtretung von Rechten und Forderungen aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von GPI. Machen die Partner von Rechten aus dem Vertrag im Einzelfall keinen Gebrauch, so bedeutet dies keinen Verzicht für die Zukunft.
Gerichtsstand ist Hamburg.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, so bleibt der Vertrag und/oder diese AGB im Übrigen wirksam. Es sollen dann im Wege der (auch ergänzenden) Auslegung die Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Sofern die Auslegung aus Rechtsgründen ausscheidet, verpflichten sich die Vertragspartner dementsprechende ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Dies gilt auch, wenn sich bei der Durchführung oder Auslegung des Vertrages und/oder dieser AGB eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt.
AGBs für die GPI Transformation Academy
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die GPI-Academy (nachfolgend „Teilnahme- und Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Verträge, die zwischen GPI Academy, Weg beim Jäger 224-226, 22335 Hamburg (nachfolgend „GPI-Academy“) und dem Teilnehmer (nachfolgend „Kunde“) über die Teilnahme an Kursen, Seminaren, Workshops, Online-Schulungen, digitalen Lerninhalten und sonstigen Bildungsangeboten geschlossen werden.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die GPI-Academy stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne des BGB.
§ 2 Vertragsschluss und Anmeldung
- Die Darstellung der Kursangebote auf der Website oder in Broschüren stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Durch die Anmeldung (online, schriftlich oder mündlich) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
- Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) der GPI-Academy zustande.
- Bei Online-Buchungen kommt der Vertrag mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
- Bei digitalen Inhalten erfolgt die Bereitstellung unmittelbar nach Vertragsschluss und vollständiger Zahlung. Mit der Freischaltung der digitalen Inhalte beginnt die Leistungserbringung.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung.
- Die GPI-Academy bietet sowohl Präsenzveranstaltungen als auch digitale Inhalte an. Digitale Inhalte (z. B. aufgezeichnete Kurse, E-Learning-Module, Webinare, herunterladbare Materialien) stehen dem Kunden nach Freischaltung sofort zum Abruf zur Verfügung.
- Die GPI-Academy behält sich vor, Dozenten, Referenten und Trainer auszutauschen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
- Änderungen des Veranstaltungsortes oder -zeitpunkts bei Präsenzveranstaltungen bleiben vorbehalten, sofern diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden und zumutbar sind.
- Unterrichtsmaterialien werden, soweit in der Kursbeschreibung angegeben, in digitaler oder physischer Form bereitgestellt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Kursgebühr ist sofort und in voller Höhe bei Buchung fällig. Eine Ratenzahlung ist ausgeschlossen.
- Bei digitalen Inhalten erfolgt die Freischaltung erst nach vollständigem Zahlungseingang.
- Bei Zahlungsverzug ist die GPI-Academy berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie den Zugang zu digitalen Inhalten zu sperren, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen.
- Der Widerruf ist in Textform (z. B. Brief, E-Mail) an die GPI-Academy zu richten.
- Besondere Hinweise zu digitalen Inhalten: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die GPI-Academy mit der Ausführung der Dienstleistung bzw. der Bereitstellung digitaler Inhalte mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung bzw. vollständiger Bereitstellung verliert. Da digitale Inhalte unmittelbar nach Zahlungseingang freigeschaltet werden, stimmt der Kunde bei der Buchung ausdrücklich zu, dass die Bereitstellung sofort beginnt und das Widerrufsrecht mit Freischaltung erlischt.
§ 6 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
- Ein Rücktritt durch den Kunden ist bei Präsenzveranstaltungen jederzeit vor Kursbeginn möglich und bedarf der Schriftform (auch E-Mail).
- Folgende Stornierungsgebühren fallen bei Präsenzveranstaltungen an:
- Bis 30 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei
- Bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
- Weniger als 14 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr
- Bei digitalen Inhalten, die sofort zum Abruf bereitgestellt werden, ist eine Stornierung nach Freischaltung ausgeschlossen (vgl. § 5 Abs. 3).
- Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der GPI-Academy ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
- Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist bei Präsenzveranstaltungen nach vorheriger Zustimmung der GPI-Academy möglich.
§ 7 Absage und Rücktritt durch die GPI-Academy
- Die GPI-Academy behält sich vor, Präsenzveranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen (z. B. Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt) abzusagen.
- Im Falle einer Absage wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der GPI-Academy.
§ 8 Urheberrecht und geistiges Eigentum
- Alle Unterrichtsmaterialien, Skripte, Aufzeichnungen, Videos, digitale Lerninhalte und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum der GPI-Academy bzw. des jeweiligen Urhebers.
- Die Materialien dürfen nur für den persönlichen Gebrauch des Kunden verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe an Dritte oder öffentliche Zugänglichmachung – auch auszugsweise – ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der GPI-Academy untersagt.
- Der Zugang zu digitalen Inhalten ist nicht übertragbar. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
- Aufnahmen (Audio, Video, Foto) während der Veranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der GPI-Academy gestattet.
§ 9 Haftung
- Die GPI-Academy haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die GPI-Academy nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die GPI-Academy übernimmt keine Garantie für den Lernerfolg des Kunden.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
- Die GPI-Academy erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
- Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen der GPI-Academy, die unter [URL der Datenschutzbestimmungen] abrufbar sind bzw. dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt werden.
- Die gesonderten Datenschutzbestimmungen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Der Kunde wird gebeten, diese vor der Anmeldung aufmerksam zu lesen.
§ 11 Online-Angebote und digitale Inhalte
- Bei Online-Kursen und digitalen Inhalten stellt die GPI-Academy die Inhalte über die jeweilige Lernplattform zur Verfügung. Digitale Inhalte sind nach Freischaltung sofort abrufbar.
- Der Zugang zu digitalen Inhalten wird grundsätzlich für die Dauer von 12 Monaten ab Freischaltung gewährt. Andere Laufzeiten können vereinbart werden oder ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.
- Sofern in der Kursbeschreibung oder im Vertrag keine abweichende Laufzeit vorgesehen ist, endet der Zugang nach Ablauf von 12 Monaten.
- Die GPI-Academy gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Jahresmittel. Geplante Wartungsarbeiten sind hiervon ausgenommen.
- Der Kunde ist für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen (Internetverbindung, Hardware, Software) selbst verantwortlich.
- Die GPI-Academy ist berechtigt, den Zugang zu digitalen Inhalten zu sperren, wenn der Kunde gegen diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen verstößt, insbesondere bei Weitergabe von Zugangsdaten oder unerlaubter Vervielfältigung von Inhalten.
§ 12 Zertifikate und Bescheinigungen
- Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate werden nur bei Erfüllung der in der Kursbeschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestanwesenheit, bestandene Prüfung, Abschluss aller digitalen Module) ausgestellt.
- Die GPI-Academy haftet nicht für die Anerkennung der Zertifikate durch Dritte (z. B. Arbeitgeber, Behörden).
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz der GPI-Academy.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die GPI-Academy ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.